Langfristige Förderung: Für eine zukunftssichere Innenstadt
Der Weg zum eigenen Ladenlokal
Langfristige Ansiedlungsförderung: Für einen guten Start in eine starke Zukunft
Die städtische Ansiedlungsförderung möchte attraktive Unternehmen bei der langfristigen Ansiedlung in der Innenstadt unterstützen, um Leerständen in der Innenstadt langfristig entgegenzuwirken. Gefördert werden der Bezug und die wirtschaftliche Neunutzung eines bereits vorhandenen Ladenlokals in der Vechtaer Innenstadt.
Um Unternehmen mit einer ausgearbeiteten Geschäftsidee bei der Ansiedlung in einem Leerstand in der Vechtaer Innenstadt zu unterstützen, übernimmt die Stadt Vechta einen Teil der Miete für bis zu zwei Jahre.
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Fragen und Antworten
Im Bereich FAQ finden Sie Antworten zu vielen Fragen zur Förderung. Dabei handelt es sich um Orientierungshilfen. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung.
Das FAQ wird laufend um aktuelle Fragen erweitert.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.
Wer kann mitmachen?
Kleine und mittlere Unternehmen mit einer ausgearbeiteten Geschäftsidee
Was muss ich beachten?
Das Vorhaben soll sich positiv auf die Innenstadt auswirken. Das bestehende Angebot soll gestärkt und möglichst um Neues ergänzt werden, um den Einwohnern und Gästen der Vechtaer Innenstadt einen Mehrwert zu bieten.
Das Angebot soll ein vom Inhaber eindeutig definiertes wahrnehmbares Alleinstellungsmerkmal besitzen.
Die Öffnungszeiten sollten sich an den branchenüblichen Öffnungszeiten in der Innenstadt orientieren. Sonderregelungen, die davon abweichen, sind schriftlich begründet bei der Stadt Vechta zu beantragen. Die Entscheidung über eine Förderung trifft eine Fachjury unter Betrachtung der innenstadtrelevanten Belange. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung/Sonderregelung.
Der Antragsteller muss alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben (z.B. Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung) und die entsprechenden Versicherungsnachweise vor Eröffnung des Ladenlokals bei der bewilligenden Stelle vorlegen.
Die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss vor Förderzusage im Rahmen der Antragstellung glaubhaft schriftlich dargelegt werden.
Besitz und Eigentum von Gewerbeimmobilien mit einer aktuell oder absehbar (zum Zeitpunkt d. Antragstellung ist der Mietvertrag gekündigt und kein Nachmieter vorhanden) leerstehenden Ladenfläche im Stadtgebiet Vechta ist ein Ausschlusskriterium. Ein bestehender Onlinehandel oder eine bestehende Werkstatt ohne Laden- /Ausstellungsfläche sind kein Ausschlusskriterium.
Es darf sich nicht um die Verlagerung eines bestehenden Betriebs handeln, durch die zusätzlicher/alternativer Leerstand im Stadtgebiet Vechta entsteht.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Stadt Vechta übernimmt im ersten Mietjahr 60 % und ggf. im zweiten Mietjahr 40 % der im Mietvertrag vereinbarten Kaltmiete, aber maximal 2000 Euro pro Monat. Die Restsumme sowie die Nebenkosten werden vom Antragsteller getragen.
Die Mietdauer entspricht dem Zuwendungszeitraum. Darüber hinaus soll eine langfristige Anmietung durch den Antragsteller angestrebt werden.
Die Übernahme der Teilmiete wird längstens für 24 Monate gewährt.
Die Einrichtung wird von der Stadt Vechta nicht bezuschusst oder gestellt. Hierfür ist ausschließlich der Antragsteller verantwortlich.
Die Antragsteller erhalten für die Dauer der Förderung eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein Moin Vechta e.V.
Wie kann ich mich bewerben und was wird für die Bewerbung benötigt?
Bei der langfristigen Ansiedlungsförderung sucht ihr euch im Idealfall ein passendes Mietobjekt und einigt euch bestenfalls schon mit dem Vermieter.
Meldet euch am besten vorab bei uns und vereinbart ein Beratungsgespräch. Danach könnt ihr das Formular auf Innenstadt-vechta.de ausfüllen und folgende Dokumente mit einreichen:
- Einen Nachweis über das angemeldete Gewerbe bzw. die Anmeldung als Freiberufler (Nachreichung möglich).
- Den Nachweis über den Abschluss der notwendigen Versicherungen (Nachreichung möglich).
- Eine ausgefüllte De-minimis-Erklärung
- Ein vollständiger und schlüssiger Businessplan, der sich mit allen für die Gründung relevanten Aspekten befasst.
- Eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Die Rentabilitätsplanung muss dabei für drei Jahre auf Jahresebene und die Liquiditätsplanung für zwei Jahre auf Monatsebene erstellt werden. Hilfestellung bietet unter anderem die Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi).
- Der Mietvertrag des letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht. Dieser kann vom Vermieter bei der bewilligenden Stelle zur Kopie vorgelegt werden.
Die Stadt Vechta ist berechtigt, zur Prüfung des Antrags zusätzliche Informationen und Unterlagen anzufordern.
Wie werden die Geförderten ausgewählt?
Die Vergabe erfolgt durch eine Fachjury. Folgende Auswahlkriterien spielen u. a. eine Rolle:
- Fachliche Qualifikation/berufliche Erfahrungen des Bewerbers
- Langfristige Tragfähigkeit und Marktfähigkeit des Konzeptes
- Innovationskraft der Unternehmensidee: Bevorzugt werden innovative Konzepte
- Konzept muss eine zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzung in Aussicht stellen
- Mehrwert für die Vechtaer Innenstadt bzw. die Bürger (Belebungsfaktor, Beitrag zur nachhaltigen Attraktivierung, Ergänzung des Angebotes)
- (persönlicher), fachlicher Gesamteindruck
Der Sitz des Unternehmens wird nach folgender Staffelung bei der Bewertung berücksichtigt: Stadt Vechta/ Landkreis Vechta/ Land Niedersachsen/ Sonstige
Bevorzugt werden Konzepte, die in der Vechtaer Innenstadt noch nicht zu finden sind.
Was ist überhaupt eine De-Minimis-Erklärung?
Unter Beihilfen versteht man Zuwendungen von öffentlichen Stellen an Marktteilnehmer. Beihilfen können unter anderem in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Da eine Beihilfe nur einem oder einigen Marktteilnehmern zugute kommt, kann sie nach Auffassung der Europäischen Kommission den Wettbewerb zwischen den Beihilfeempfängern und ihren Konkurrenten verzerren. Hiervon gibt es Ausnahmen, wie „De-minimis“. Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausgereichten De-minimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren 200.000 € nicht übersteigen. Aus diesem Grund benötigen wir von Ihnen die „De-Minimis-Erklärung“, dass Sie nicht über den Grenzwert subventioniert werden, da Sie im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ von eben solchen staatlichen Mittel profitieren.
Noch mehr erfahren:
Hier findest du alles, um deinen Antrag bequem online einzureichen
Die Richtlinie zur Ansiedlungsförderung
Die De-Minimis Erklärung
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Du suchst weitere Unterstützungsmöglichkeiten oder brauchst eine Beratung zur Existenzgründung? Hier hilft der Landkreis Vechta weiter, z.B. mit seinem Förderprogramm:
Viele weitere Tipps findest Du auch auf der Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Informationen für Vermieter
Bitte beachten: Die Informationen für Vermieter in den Programmen Pop-up-Stores und Ansiedlungsförderung unterscheiden sich.
Voraussetzung für die Förderung durch die Stadt Vechta:
- Gefördert wird ausschließlich der Bezug von bereits bestehenden Ladenlokalen. Inhaltlich sind hierunter Räumlichkeiten mit Schaufenstern zu verstehen, die für den Kundenverkehr bestimmt sind.
- Das Ladenlokal muss sich in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Elektrik, Statik etc. den aktuellen Anforderungen entsprechen und zumutbare Mitarbeiter- und Sanitärräume vorhanden sind.
Mietbedingungen für die langfristige Ansiedlungsföderung
- Die Stadt Vechta mietet das Ladenlokal für die Dauer der Förderung an und vermietet es unter.
- Die Mietsumme der Anmietung muss 30 % unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Der Mietvertrag des letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht, muss eine erfüllte Mietdauer von mind. 1 Jahr haben. Die Stadt Vechta übernimmt im ersten Jahr 60 % und ggf. im zweiten Jahr 40 % der im Mietvertrag vereinbarten Kaltmiete, aber maximal 2000 Euro pro Monat. Die Restsumme sowie die Nebenkosten werden vom Antragsteller getragen.
- Weitere Vertragsinhalte können individuell vereinbart werden.
Ziel:
- Die Unterstützung der Stadt Vechta soll eine Anschubunterstützung sein, sodass die Miete nach Ablauf des Förderzeitraums regulär durch den bestehenden Nutzer übernommen wird.