Teste deine Idee:
Dein eigener Pop-up-Store in Vechta
Der Weg zum Pop-up-Store
Was ist ein Pop-up-Store
Unter einem Pop-up-Store versteht man die kurzfristige, provisorische und vorübergehende Nutzung einer leerstehenden Geschäftsimmobilie. Mit einem solchen Pop-up-Store in der Vechtaer Innenstadt soll Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, Ihre Geschäftsidee in einem leerstehenden Ladengeschäft kurzzeitig zu testen.
Klassisch werden die Flächen als Einzelhandelsgeschäfte genutzt, aber auch eine Nutzung als Atelier, für Dienstleistungen oder als Co-Working-Space sind möglich. Den Möglichkeiten sind hier (nahezu) keine Grenzen gesetzt. Der Idealfall wäre, dass sich die Unternehmen nach der „Testphase“ dazu entschließen, ein leerstehendes Ladenlokal in Vechta langfristig anzumieten. Durch den angestrebten Nutzerwechsel soll die Möglichkeit geboten werden, z. B. auch saisonale Konzepte kurzzeitig unterzubringen und so die Innenstadt insgesamt attraktiver zu machen.
- Geringe Miete zzgl. anteiliger Nebenkosten (pauschal)
- 3 Monate Mietdauer mit Option auf Verlängerung
- Kostenfreie Mitgliedschaft bei Moin Vechta für die Dauer der Förderung
Online Antrag für Mieter:
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Häufig gestellte Fragen
Im Bereich FAQ finden Sie Antworten zu vielen Fragen zur Förderung. Dabei handelt es sich um Orientierungshilfen. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung.
Wer kann mitmachen?
Existenzgründer und Start-ups sowie kreative und etablierte Anbieter aus Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Kunst und Kultur sowie Vereine und Freiberufler, die ihre Geschäftsidee in der Vechtaer Innenstadt testen und sich präsentieren möchten. Auch Kooperationsprojekte sind denkbar.
Was muss ich beachten?
Das Vorhaben soll sich positiv auf die Innenstadt auswirken. Das bestehende Angebot soll gestärkt und möglichst um Neues ergänzt werden, um den Einwohnern und Gästen der Vechtaer Innenstadt einen Mehrwert zu bieten.
Das Angebot soll ein vom Inhaber eindeutig definiertes wahrnehmbares Alleinstellungsmerkmal besitzen.
Die Öffnungszeiten des zu fördernden Gewerbes orientieren sich an den Ladenöffnungszeiten der Geschäfte derselben Nutzungsart in der jeweiligen Handelslage. Mindestens muss jedoch an vier Tagen pro Woche für jeweils mindestens 5 Stunden pro Tag geöffnet werden. Die Samstagsöffnung muss gegeben sein. Sonderregelungen, die davon abweichen, sind schriftlich begründet bei der Stadt Vechta zu beantragen. Die Entscheidung trifft die Fachjury unter Betrachtung der innenstadtrelevanten Belange. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung/Sonderregelung.
Der Antragsteller muss alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben (z.B. Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung) und die entsprechenden Versicherungsnachweise vor Eröffnung des Ladenlokals bei der bewilligenden Stelle vorlegen.
Die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss vor Förderzusage im Rahmen der Antragstellung glaubhaft schriftlich dargelegt werden.
Besitz und Eigentum von Gewerbeimmobilien mit einer aktuell oder absehbar (zum Zeitpunkt d. Antragstellung ist der Mietvertrag gekündigt und kein Nachmieter vorhanden) leerstehenden Ladenfläche im Stadtgebiet Vechta ist ein Ausschlusskriterium. Ein bestehender Onlinehandel oder eine bestehende Werkstatt ohne Laden- /Ausstellungsfläche sind kein Ausschlusskriterium.
Der Mietzeitraum bzw. die vertraglich vereinbarte Mietdauer muss eingehalten werden. Es darf sich nicht um die Verlagerung eines bestehenden Betriebs handeln, durch die zusätzlicher/alternativer Leerstand im Stadtgebiet Vechta entsteht.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Stadt Vechta mietet ein leerstehendes Ladenlokal für einen längeren Zeitraum an und vermietet dieses Ladenlokal anschließend unter. Über das Untermietverhältnis wird jeweils ein eigener Untermietvertrag geschlossen.
Die Kaltmiete des von der Stadt Vechta anzumietenden Ladenlokals muss 35% unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Der Mietvertrag des letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht, muss eine erfüllte Mietdauer von mind. 1 Jahr haben. Darüber hinaus müssen die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden.
Der Untermieter zahlt 30% der zuletzt erzielten Kaltmiete sowie die Nebenkosten, sodass der Mietzuschuss der Stadt Vechta 35% der zuletzt erzielten Kaltmiete beträgt.
Die Dauer der Untermiete beträgt drei Monate und kann bei Zustimmung der Fachjury, der Stadt Vechta und ggf. des Vermieters um weitere drei Monate verlängert werden. Für diesen Zeitraum wird auch die vergünstigte Miete gewährt. Die vertraglich vereinbarte Mietdauer muss eingehalten werden.
Die Antragsteller erhalten für die Dauer der Förderung eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein Moin Vechta e.V.
Wie kann ich mich bewerben und was wird für die Bewerbung benötigt?
Einfach das Formular auf Innenstadt-vechta.de ausfüllen und folgende Dokumente mit einreichen:
- Einen Nachweis über das angemeldete Gewerbe bzw. die Anmeldung als Freiberufler (Nachreichung möglich)
- Den Nachweis über den Abschluss der notwendigen Versicherungen (Nachreichung möglich)
- Eine ausgefüllte De-minimis-Erklärung
Die Stadt Vechta ist berechtigt, zur Prüfung des Antrags zusätzliche Informationen und Unterlagen anzufordern.
Wie werden die Geförderten ausgewählt?
Die Vergabe erfolgt durch eine Fachjury. Folgende Auswahlkriterien spielen u. a. eine Rolle:
- Fachliche Qualifikation/berufliche Erfahrungen des Bewerbers
- Langfristige Tragfähigkeit und Marktfähigkeit des Konzeptes
- Innovationskraft der Unternehmensidee: Bevorzugt werden innovative Konzepte
- Konzept muss eine zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzung in Aussicht stellen
- Mehrwert für die Vechtaer Innenstadt bzw. die Bürger (Belebungsfaktor, Beitrag zur nachhaltigen Attraktivierung, Ergänzung des Angebotes)
- (persönlicher), fachlicher Gesamteindruck
- Der Sitz des Unternehmens wird nach folgender Staffelung bei der Bewertung berücksichtigt: Stadt Vechta/ Landkreis Vechta/ Land Niedersachsen/ Sonstige
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß zugestellt, wenn sämtliche antragsbegründenden Unterlagen zur Prüfung vorliegen.
Antragsteller, die in die nähere Auswahl kommen, müssen ihre Geschäftsidee auf Wunsch der Fachjury vor dieser präsentieren. Sollten sich mehrere geeignete Antragsteller auf ein Ladenlokal bewerben, entscheidet die Fachjury auf Basis der Bewerbung und ggf. Präsentation der Geschäftsidee.
Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.
Die Förderung wird durch einen förmlichen Bescheid bewilligt, aus dem sich die Höhe und die weiteren Bedingungen der bewilligten Förderung ergeben.
Was ist überhaupt eine De-Minimis-Erklärung?
Unter Beihilfen versteht man Zuwendungen von öffentlichen Stellen an Marktteilnehmer. Beihilfen können unter anderem in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Da eine Beihilfe nur einem oder einigen Marktteilnehmern zugute kommt, kann sie nach Auffassung der Europäischen Kommission den Wettbewerb zwischen den Beihilfeempfängern und ihren Konkurrenten verzerren. Hiervon gibt es Ausnahmen, wie „De-minimis“. Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausgereichten De-minimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren 200.000 € nicht übersteigen. Aus diesem Grund benötigen wir von Ihnen die „De-Minimis-Erklärung“, dass Sie nicht über den Grenzwert subventioniert werden, da Sie im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ von eben solchen staatlichen Mittel profitieren.
Weitere Informationen:
Hier findest du alles, um deinen Antrag bequem online einzureichen
Die Richtlinie zur Ansiedlungsförderung
Die De-Minimis Erklärung
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Du suchst weitere Unterstützungsmöglichkeiten oder brauchst eine Beratung zur Existenzgründung? Hier hilft der Landkreis Vechta weiter, z.B. mit seinem Förderprogramm:
Viele weitere Tipps findest Du auch auf der Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Informationen für Vermieter
Bitte beachten: Die Informationen für Vermieter in den Programmen Pop-up-Stores und Ansiedlungsförderung unterscheiden sich.
Voraussetzung für die Förderung durch die Stadt Vechta:
- Gefördert wird ausschließlich der Bezug von bereits bestehenden Ladenlokalen. Inhaltlich sind hierunter Räumlichkeiten mit Schaufenstern zu verstehen, die für den Kundenverkehr bestimmt sind.
- Das Ladenlokal muss sich in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Elektrik, Statik etc. den aktuellen Anforderungen entsprechen und zumutbare Mitarbeiter- und Sanitärräume vorhanden sind.
Mietbedingungen für Pop-up-Stores:
- Die Stadt Vechta mietet das Ladenlokal für max. zwei Jahre an.
- Die Kaltmiete des von der Stadt Vechta anzumietenden Ladenlokals muss 35 % unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Der Mietvertrag des letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht, muss eine erfüllte Mietdauer von mind. 1 Jahr haben. Darüber hinaus müssen die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden.
- Der Untermieter zahlt 30 % der zuletzt erzielten Kaltmiete sowie die Nebenkosten, sodass der Mietzuschuss der Stadt Vechta 35 % der zuletzt erzielten Kaltmiete beträgt.
- Weitere Vertragsinhalte können individuell vereinbart werden.
Ziel:
- Die Unterstützung der Stadt Vechta soll eine Anschubunterstützung sein, sodass die Miete nach Ablauf des Förderzeitraums regulär durch den bestehenden Nutzer übernommen wird.